Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
b)
Wettringen
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Industrieweg 31, 48493 Wettringen |
|
|
b)
Der Sitz ist nach Wettringen verlegt. |
a)
15.11.2022
Kreuzheck |
HRA 7348: IPC GmbH & Co. KG, Steinfurt, Hollich 127, 48565 Steinfurt. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Köster, Annemarie, Steinfurt, * ‒.‒.‒‒.
HRA 7348: IPC GmbH & Co. KG, Steinfurt, Hollich 127, 48565 Steinfurt. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hollich 127, 48565 Steinfurt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: IPC Verwaltungs-GmbH, Steinfurt (Amtsgericht Steinfurt HRB 12000). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der IPC International Packaging Coatings GmbH, Steinfurt (Amtsgericht Steinfurt HRB 7119) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.06.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7119: IPC International Packaging Coatings GmbH, Steinfurt, Hollich 127, 48565 Steinfurt. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.06.2018 im Wege des Formwechsels in die IPC GmbH & Co.KG mit Sitz in Steinfurt (Amtsgericht Steinfurt HRA 7348) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7119: IPC International Packaging Coatings GmbH, Steinfurt, Hollich 127, 48565 Steinfurt. Einzelprokura: Köster, Annemarie, Steinfurt, * ‒.‒.‒‒.
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