IPCar Beteiligungsverwaltungs GmbH, München (Arabellastr. 12, 81925 München). Die Verschmelzung wurde am 29.11.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 111965).
IPCar Beteiligungsverwaltungs GmbH, München (Arabellastr. 12, 81925 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der "HVB Principal Equity GmbH" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 111965) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
IPCar Beteiligungsverwaltungs GmbH, München (Am Tucherpark 1, 80538 München). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Hanrieder, Wolfgang, München, * ‒.‒.‒‒; Schuster, Michael, München, * ‒.‒.‒‒; Wand, Michael, London, England, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Reinsch, Alexander, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
IPCar Beteiligungsverwaltungs GmbH, München (Promenadeplatz 8, 80333 München). Die "IPCar Beteiligungs GmbH" mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 152792) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
IPCar Beteiligungsverwaltungs GmbH, München (Promenadeplatz 8, 80333 München). Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.050,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.050,00 EUR.