HRB 730973:IPL GmbH, Laichingen, Hinter Alenberg 16, 89150 Laichingen.Die Gesellschafterversammlung vom 02.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR.
HRB 730973:IPL GmbH, Laichingen, Hinter Alenberg 16, 89150 Laichingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2014. Geschäftsanschrift: Hinter Alenberg 16, 89150 Laichingen. Gegenstand: Die Grundstücksverwaltung und Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft wird jedoch keine Geschäfte tätigen, die gesetzlich einer Erlaubnis bedürfen, insbesondere nach § 34 c GewO, dem Rechtsberatungsgesetz, dem Steuerberatungsgesetz, dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagengesetz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Häberle, Rainer, Laichingen, * ‒.‒.‒‒; Häberle, Gerd, Laichingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Rainer und Gerd Häberle oHG", Laichingen (Amtsgericht Ulm HRA 723755) gemäß § 190 ff. UmwG.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.