HRB 116572: IPM HR- Services GmbH, Frankfurt am Main, Albanusstraße 22, 65929 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Plan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der IPM Frankfurt Limited eingereicht worden. Der Verschmelzungsplan vom 10.10.2019 wurde beim Handelsregister der Gesellschaft eingereicht. 2An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt:a)die IPM Frankfurt Limited, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 69 Great Hampton Street, Birmingham B18 6EW, England und Wales, Großbritannien, eingetragen beim Gesellschaftsregister für England und Wales, Cardiff, unter der Company Nr. Company Nr. 05987857, als übertragende Rechtsträgerin;b)die IPM HR- Services GmbH, eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, unter der Registernummer HRB 116572, als übernehmende Rechtsträgerin.3.Die beteiligten Gesellschaften sind bei folgenden Registern eingetragen:a)die IPM Frankfurt Limited ist eingetragen beim Gesellschaftsregister für England und Wales, Cardiff, unter der Company Nr. 05987857;b)die IPM HR- Services GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, unter der Registernummer HRB 116572.4.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften und Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können:a) Gläubigerrechte nach deutschem RechtDie Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (IPM HR- Services GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleitung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der IPM HR- Services GmbH unter deren Geschäftsanschrift Albanusstraße 22, 65929 Frankfurt am Main geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenwert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht kein Recht zu, Sicherheitsleitung zu verlangen.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch die Gesellschaft ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden IPM HR- Services GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem RechtJeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (IPM Frankfurt Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border-Mergers) Regulations 2007 ( CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der MinderheitsgesellschafterBei der vorliegenden Verschmelzung haben sowohl die übertragende als auch die übernehmende Gesellschaft denselben Alleingesellschafter, sodass keine Minderheitsgesellschafter existieren. Vor diesem Hintergrund ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.d) Nähere InformationenVollständige Auskünfte über diese Modalitäten der Verschmelzung können kostenlos bei der IPM HR- Services GmbH, Albanusstraße 22, 65929 Frankfurt am Main eingeholt werden.Der Notar Dr. Christoph Herrmann, seine Vertreter und Nachfolger im Amt werden bevollmächtigt und beauftragt, alle Erklärung zur Durchführung und zum Vollzug dieser Urkunde abzugeben, einzuholen und entgegenzunehmen und alle Anträge auf über das Antragsrecht nach § 378 FamFG hinaus zu stellen, zu ergänzen, abzuändern und zurückzunehmen.Das Original dieser Anmeldung wir in der Urkundensammlung des Notars verwahrt. Das Registergericht erhält eine formgerechte Abschrift, die Gesellschaft eine einfache Abschrift.
60487 Frankfurt
Albanusstr. 22, 65929 Frankfurt
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: ipm-frankfurt.com
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH