IPS Institut für Prüfungen und Sachverständigengutachten sozialer Dienstleister GmbH, Nürnberg, (Burgstraße 7, 90403 Nürnberg).Die Verschmelzung wurde am 14.12.2009 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bonn HRB 13027).
IPS Institut für Prüfungen und Sachverständigengutachten sozialer Dienstleister GmbH, Nürnberg, (Burgstraße 7, 90403 Nürnberg).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Sestor GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 13027) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.