Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, Zweigniederlas-
sungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Ver-
tretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
6 |
|
|
|
c)
Änderung zu Nr. 1:
Herabsetzung der Haftsumme
Wilke, Torsten Paul-Ernst, geb. Vanselow,
* ‒.‒.‒‒, Kiel
10.000,00 EUR |
a)
30.12.2024
Zanoth |
HRA 7432 KI: IQ networking GmbH & Co. KG, Eckernförde, Marienthaler Straße 24a, 24340 Eckernförde. Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Eckernförde; Geschäftsanschrift: Marienthaler Straße 24a, 24340 Eckernförde; Rechtsform: Der Sitz der Gesellschaft ist von Kiel nach Eckernförde verlegt.
HRA 7432 KI: IQ networking GmbH & Co. KG, Kiel, Lornsenstr. 48, 24105 Kiel. Geschäftsanschrift: Lornsenstr. 48, 24105 Kiel.
HRA 7432 KI: IQ networking GmbH & Co. KG, Kiel, Beseler Allee 57, 24105 Kiel. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Beseler Allee 57, 24105 Kiel
IQ networking GmbH & Co. KG, Kiel, Gerstenkamp 22, 24147 Kiel. Rechtsverhältnis: Auf die Gesellschaft ist auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 17.06.2011 des Notars Kai-Uwe Holmer (UrNr. 278/2011) das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens in Firma IQ Networking, Inhaber Torsten Vanselow, e.K. (Amtsgericht Kiel, HRA 7352 KI) als Gesamtheit gegegen Gewährung von Kommanditgesellschaftsrechten ausgegliedert worden. Die Ausgliederung/Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung/Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung/Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung/Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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