IRTA Software-Systeme GmbH, Ormont, Rupbachstraße 36, 54597 Ormont. Von Amts wegen berichtigt: Der Sitz ist nach Ormont (jetzt Amtsgericht Wittlich HRB 41803) verlegt.
IRTA Software-Systeme GmbH, Ormont, Rupbachstraße 36, 54597 Ormont. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.03.1989, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Form, Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Aachen (bisher Aachen HRB 8106) nach Ormont beschlossen. Geschäftsanschrift: Rupbachstraße 36, 54597 Ormont. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Software aller Art sowie Kundenberatung im Bereich IT-Technologie und alle damit verbundenen Tätigkeiten und Hilfsgeschäfte. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. rer. nat. Igelmund, Albert, Ormont, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
IRTA Software-Systeme GmbH, Aachen, Im Süsterfeld 5-7, 52072 Aachen. Geschäftsanschrift: Rupbachstraße 36, 54597 Ormont. Der Sitz ist nach Olzheim (jetzt Amtsgericht Wittlich HRB 41803) verlegt.
IRTA Software-Systeme GmbH, Aachen, Im Süsterfeld 5-7, 52072 Aachen.Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Im Süsterfeld 5-7, 52072 Aachen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Software aller Art sowie Kundenberatung im Bereich IT-Technologie und alle damit verbundenen Tätigkeiten und Hilfsgeschäfte. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.