HRA 9874: ISARKIES Baulogistik GmbH & Co. KG, Unterwattenbach, Am Steinberg 1, 84051 Unterwattenbach. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: ISARKIES Baulogistik Verwaltungs GmbH, Unterwattenbach (Amtsgericht Landshut HRB 7838). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
ISAR BETONLOGISTIK GmbH & Co. KG, Unterwattenbach, Am Steinberg 1, 84051 Unterwattenbach. Firma geändert, nun: ISARKIES Baulogistik GmbH & Co. KG. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: ISARKIES Baulogistik Verwaltungs GmbH, Unterwattenbach (Amtsgericht Landshut HRB 7838), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
ISAR BETONLOGISTIK GmbH & Co. KG, Unterwattenbach, Am Steinberg 1, 84051 Unterwattenbach.(Durchführung von Transporten mit Schwerpunkt Transportbeton, Fertigmörtel und -Estriche, Beton- und Straßenbauzuschlagstoffen sowie Baustoffen aller Art für eigene und fremde Rechnung, ferner Vertrieb und Handel von und mit Baustoffen aller Art, Vermittlung von Verträgen im Zusammenhang mit der vorstehend dargestellten Geschäftstätigkeit. Weiterer Zweck des Unternehmens ist die Durchführung von Labortätigkeiten, Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich der Zuschlagstoff- und Betontechnologie für eigene und für fremde Rechnung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Steinberg 1, 84051 Unterwattenbach. Persönlich haftender Gesellschafter: ISAR BETONLOGISTIK Verwaltungs GmbH, Unterwattenbach (Landshut HRB 7838), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ISAR BETONLOGISTIK GmbH mit dem Sitz in Unterwattenbach (Amtsgericht Landshut HRB 6775). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.