HRB 106917: ISARTAL Beteiligungsverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Platz der Einheit 2, Pollux, 60327 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Corestate Capital Venture Management S.à r.l. am 27.04.2021 eingetragen worden und damit wirksam; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 106917: ISARTAL Beteiligungsverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt Partnerschaft von Steuerberatern und Rechtsanwälten mbB, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o HauckSchuchardt, Platz der Einheit 2, Pollux, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 25.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Corestate Capital Venture Management S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg / Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés unter B227281) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen des für den übernehmenden Rechtsträger geltenden Rechts, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 106917: ISARTAL Beteiligungsverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt Partnerschaft von Steuerberatern und Rechtsanwälten mbB, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Plan über die geplante grenzüberschrietende Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Corestate Capital Venture Management S.à.r.l. eingereicht worden.Hierzu teile ich gemäß § 122d S. 3 den Inhalt der gemäß § 122d S. 2 UmwG bekannt zu machenden Angaben wie folgt mit:1. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten GesellschaftenAn der Verschmelzung sind beteiligt:a) die ISARTAL Beteiligungsverwaltungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main (Deutschland) als übertragende Gesellschaft undb) die Corestate Capital Venture Management S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à responsabilité limitée) nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit Sitz in Luxemburg (Großherzogtum Luxemburg) als übernehmende Gesellschaft.2. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der EintragungDie beteiligten Rechtsträger sind wie folgt eingetragen:a) die ISARTAL Beteiligungsverwaltungs GmbH im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 106917 undb) die Corestate Capital Venture Management S.à r.l. im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B227281.3. Einreichung des Verschmelzungsplans beim HandelsregisterDer Verschmelzungsplan wurde am oder um den 25. November 2020 beim Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister zu Nr. B227281 und beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main zu HRB 106917 eingereicht. 4. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können.a) Soweit die Gläubiger der ISARTAL Beteiligungsverwaltungs GmbH nicht Befriedigung ihrer Forderungen verlangen können, ist ihnen nach Maßgabe des § 122j UmwG i.V.m. Art. 126 b der EU-Richtlinie 2019/2121 Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie binnen drei (3) Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden sind, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu fünfzehn (15) Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs im Handelsregister der Übertragenden Gesellschaft entstanden sind. Sofern die Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft ihr Recht auf Sicherheitsleistung nach Maßgabe des § 122j Abs. 1 UmwG i.V.m. Art. 126 b der EU-Richtlinie 2019/2121 geltend machen, wird ihnen entsprechende Sicherheit geleistet. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der ISARTAL Beteiligungsverwaltungs GmbH, c/o HauckSchuchardt, Platz der Einheit 2, Pollux, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland, eingeholt werden. b) Die Gläubiger der Corestate Capital Venture Management S.à r.l., deren Ansprüche vor der Veröffentlichung des beurkundeten Verschmelzungsplans im Recueil Electronique des Sociétés et Associations (gesetzliche Abkürzung RESA), Amtsblatt von Luxemburg, entstanden sind, können sich, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, binnen drei (3) Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung an den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftskammer des Bezirksgerichts (Tribunal d' Arrondissement), das für den Bezirk, in dem sich der Satzungssitz oder, bei Eilbedürftigkeit, zumindest der tatsächliche (Verwaltungs-)Sitz der Corestate Capital Venture Management S.à r.l. befindet, zuständig ist, wenden, um einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für ihre Forderungen, unabhängig von deren Fälligkeit, zu stellen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung, im Hinblick auf das Vermögen der Corestate Capital Venture Management S.à r.l. nach der Verschmelzung, nicht notwendig ist. Eine Zurückweisung des Antrags eines Gläubigers erfolgt auch dann, wenn die Corestate Capital Venture Management S.à r.l. die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Verbindlichkeit handelt, erfüllt. Wird von der Corestate Capital Venture Management S.à r.l. eine erforderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, so wird die zugrundeliegende Forderung sofort (unverzüglich) fällig. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der Corestate Capital Venture Management S.à r.l., 196, rue de Beggen, L-1220 Luxemburg, Luxemburg,eingeholt werden.c) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt und sämtliche Geschäftsanteile von der übernehmenden Corestate Capital Venture Management S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg gehalten werden. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind daher nicht vorhanden.III. Bestätigung der GeschäftsanschriftDie Geschäftsräume der Gesellschaft befinden sich unverändert unter der oben angegebenen Adresse. Dies ist auch die inländische Geschäftsanschrift i.S.v. § 10 Abs. 2 S. 2 GmbHG.
HRB 106917: ISARTAL Beteiligungsverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt Partnerschaft von Steuerberatern und Rechtsanwälten mbB, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: c/o HauckSchuchardt Partnerschaft von Steuerberatern und Rechtsanwälten mbB, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main.
HRB 106917: ISARTAL Beteiligungsverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main, Tower 185, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o HauckSchuchardt Partnerschaft von Steuerberatern und Rechtsanwälten mbB, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Schnidrig, Lars, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Mirko, Strassen / Luxemburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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