ISGUS Zeit-u. Datenorganisation GmbH, Frankfurt am Main, (Genfer Str. 4 B, 60437 Frankfurt am Main).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ISGUS Zeit- und Daten GmbH (jetzt ISGUS Vertriebs GmbH) am 18.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ISGUS Zeit-u. Datenorganisation GmbH, Frankfurt am Main, (Genfer Str. 4 B, 60437 Frankfurt am Main).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ISGUS Zeit- und Daten GmbH mit Sitz in Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 602446) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ISGUS Zeit-u. Datenorganisation GmbH, Frankfurt am Main (Genfer Str. 4 B, 60437 Frankfurt am Main). Der mit der ISGUS Informatik GmbH in Villingen-Schwenningen (Freiburg im Breisgau HRB 600260) am 10.12.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung vom 28.06.2007 zum Ablauf des 31.12.2007 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.