ISGUS Zeitmanagement GmbH, Villingen-Schwenningen (Oberdorfstr. 18-22, 78054 Villingen-Schwenningen). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 18.08.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
ISGUS Zeitmanagement GmbH, Villingen-Schwenningen (Oberdorfstr. 18-22, 78054 Villingen-Schwenningen). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ISGUS Zeit und Daten GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 602446) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ISGUS Zeitmanagement GmbH, Villingen-Schwenningen (Oberdorfstr. 18-22, 78054 Villingen-Schwenningen). Nicht mehr Geschäftsführer: Beetz, Jürgen, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒. Der zwischen der Gesellschaft und der "ISGUS Informatik GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 600260) am 10.12.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 01.01.2008 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.