HRA 10188: ISMA Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Lindau (Bodensee), Wackerstraße 9, 88131 Lindau (Bodensee). Die Gesellschaft ist aufgelöst und ohne Liquidation beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 630024: ISMA Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Neukirch, Schulstrasse 27, 88099 Neukirch. Sitz verlegt; nun: Lindau (Bodensee) (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 10188). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 10188: ISMA Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Lindau (Bodensee), Wackerstraße 9, 88131 Lindau (Bodensee). Kommanditgesellschaft. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wackerstraße 9, 88131 Lindau (Bodensee). Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Firmendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: ISMA Kunststofftechnik Verwaltungs GmbH, Lindau (Bodensee) (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 13062). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Besch, Thomas, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒. Der Sitz ist von Neukirch (Amtsgericht Ulm HRA 630024) nach Lindau (Bodensee) verlegt. Die AWECO International GmbH mit dem Sitz in Neukirch (Amtsgericht Ulm HRB 632102) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.10.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
HRA 630024:AWECO APPLIANCE SYSTEMS GmbH & Co. KG, Neukirch, Schulstrasse 27, 88099 Neukirch.Firma geändert; nun: ISMA Kunststofftechnik GmbH & Co. KG. Personenbezogene Daten (Firma) geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: ISMA Kunststofftechnik Verwaltungs GmbH, Neukirch (Amtsgericht Ulm HRB 630208).
AWECO APPLIANCE SYSTEMS GmbH & Co. KG, Neukirch, Schulstrasse 27, 88099 Neukirch. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.10.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.10.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AWECO International GmbH", Neukirch (Amtsgericht Ulm HRB 632102) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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