HRB 45151: ISONA Networking GmbH, Dienheim, Tulpenstraße 5, 55276 Dienheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.01.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.01.2017 mit der ISONA Services GmbH mit Sitz in Dienheim (Amtsgericht Mainz HRB 42734) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ISONA Networking GmbH, Dienheim, Tulpenstraße 5, 55276 Dienheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2014. Geschäftsanschrift: Tulpenstraße 5, 55276 Dienheim. Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen im IT-Bereich und Handel mit IT-Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heck, Augustin Wolfgang, Dienheim, * ‒.‒.‒‒; Jung, Harald, Ludwigshöhe, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ISONA Networking OHG, Dienheim (Amtsgericht Mainz HRA 42073) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der ISONA Networking OHG vom 11.02.2014. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.