ISRA SURFACE VISION GmbH, Bochum (Elbestr. 10, 45768 Marl). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ISRA SURFACE VISION GMBH am 21.09..2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
ISRA SURFACE VISION GmbH, Bochum (Rombacher Hütte 2, 44795 Bochum). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.5.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.5.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom11.5.2005 mit der ISRA SURFACE VISION GMBH mit Sitz in Herten (Amtsgericht Recklinghausen HRB 5352) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.