HRB 707741: IST Ingenieurbüro für Sensortechnik GmbH, Markdorf, Schießstattweg 11, 88677 Markdorf. Neue Geschäftsanschrift: Robert-Schumann-Straße 14, 88677 Markdorf.
IST Ingenieurbüro für Sensortechnik GmbH, Immenstaad am Bodensee (Ziegelei 5, 88090 Immenstaad am Bodensee). Sitz verlegt; nun: Markdorf (Amtsgericht Freiburg HRB 707741). Das Registerblatt ist geschlossen.
IST Ingenieurbüro für Sensortechnik GmbH, Markdorf, Schießstattweg 11, 88677 Markdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2002 mit Änderung vom 12.06.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Sitz verlegt von Immenstaad am Bodensee (Amtsgericht Ulm HRB 631941). Neue Geschäftsanschrift: Schießstattweg 11, 88677 Markdorf. Gegenstand: Die Entwicklung und der Vertrieb von elektrischen Antriebssystemen für die Automatisierungstechnik sowie von Prüfsystemen für mikrotechnische Produkte und die Entwicklung von Sensorprodukten und Sensorbauteilen für alle Applikationen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Schirra, Wilfried, Markdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
IST Ingenieurbüro für Sensortechnik GmbH, Immenstaad am Bodensee (Ziegelei 5, 88090 Immenstaad am Bodensee). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.06.2008 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SV-Automation GmbH", Immenstaad am Bodensee (Amtsgericht Ulm HRB 631941) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SV-Automation GmbH, Immenstaad am Bodensee (Ziegelei 5, 88090 Immenstaad am Bodensee). Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: IST Ingenieurbüro für Sensortechnik GmbH. Gegenstand geändert; nun: Entwicklung und Vertrieb von elektronischen Antriebssystemen für die Automatisierungstechnik sowie von Prüfsysemen für mikrotechnische Produkte und Entwicklung von Sensorprodukten und Sensorbauteilen für alle Applikationen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.06.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "IST Ingenieurbüro für Sensortechnik GmbH", Immenstaad am Bodensee (Amtsgericht Ulm HRB 720386) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.