ITC Gebäudetechnik GmbH, Apolda, Brandesstr. 6, 99510 Apolda. Die Verschmelzung wurde am 24.09.2010 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Cottbus HRB 6908 CB).
ITC Gebäudetechnik GmbH, Apolda, Brandesstr. 6, 99510 Apolda.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2010 mit Nachtrag vom 25.08.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 28.07.2010 mit der GUB Beratung und Verwaltung GmbH mit dem Sitz in Großräschen (Amtsgericht Cottbus HRB 6908 CB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ITC Gebäudetechnik GmbH, Apolda, Brandesstr. 6, 99510 Apolda.Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2009 mit Nachtrag vom 08.06.2009 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 870,81 EUR auf 52.000,00 EUR sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 23.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Planungsteam für Gebäudetechnik GmbH mit dem Sitz in Apolda und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Brandesstr. 6, 99510 Apolda. Neues Stammkapital: 75.000,00 EUR. Die Planungsteam für Gebäudetechnik GmbH mit dem Sitz in Apolda (Amtsgericht Jena HRB 113633) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.01.2009 mit Nachtrag vom 08.06.2009 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 23.01.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Gesellschaft vom 23.01.2009 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.