HRA 5871: ITC Interline Touristik Consulting e.K., Grevenbroich, Schirnerstraße 22, 41515 Grevenbroich. Seebad Bansin. Geschäftsanschrift: Bergstraße 5, 17429 Heringsdorf OT Bansin. Die Niederlassung ist nach Heringsdorf (Amtsgericht Stralsund, HRA 20662) verlegt.
ITC Interline Touristik Consulting e.K., Grevenbroich, Schirnerstraße 22, 41515 Grevenbroich. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Schirnerstraße 22, 41515 Grevenbroich. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen des Inhabers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Seelige-Steinhoff, Bettina, Heringsdorf, * ‒.‒.‒‒; Seelige-Steinhoff, Jeanne, Heringsdorf, * ‒.‒.‒‒.
Interline Touristik Consulting GmbH & Co. Beteiligungs-KG, Grevenbroich (Schirnerstraße 22, 41515 GrevenbroichAusgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Interline Touristik Consulting GmbH, Grevenbroich (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 11607). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Einzelkaufmann. Nunmehr Inhaber: Seelige-Steinhoff, Rolf, Seebad Ahlbeck, * ‒.‒.‒‒. Die Firma ist geändert. Neue Firma ITC Interline Touristik Consulting e.K.
Interline Touristik Consulting GmbH & Co. Beteiligungs-KG, Grevenbroich (Schirnerstraße 22, 41515 Grevenbroich). Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.12.2006 wirksam geworden.
Interline Touristik Consulting GmbH & Co. Beteiligungs-KG, Grevenbroich (Schirnerstraße 22, 41515 Grevenbroich). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.12.2006 Teile des Vermögens ( gesellschaftsrechtliche Beteiligungen ) der Interline Touristik Consulting GmbH mit Sitz in Grevenbroich (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 11607) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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