HRB 24647: ITC Trade-Consulting GmbH, Frankfurt am Main, Kisseleffstraße 9, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 24647: ITC Trade-Consulting GmbH, Frankfurt am Main, Kisseleffstraße 9, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Ikuta, Yoichiro, Bad Homburg v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
ITC Trade-Consulting GmbH, Frankfurt am Main, Paul-Kornfeld-Weg 3, 60439 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kisseleffstraße 9, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe.
ITC Trade-Consulting GmbH, Frankfurt am Main, Paul-Kornfeld-Weg 3, 60439 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2013 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 1,62 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital) beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Paul-Kornfeld-Weg 3, 60439 Frankfurt am Main. Neues Stammkapital: 102.260,00 EUR. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Ikuta, Yoichiro, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Phoenix Communication Services GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frsnkfurt am Main, HRB 58353) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.