Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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50.000,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital)
und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00
EUR beschlossen. |
a)
10.07.2024
Budde |
14 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kny, Frank, Paderborn, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.04.2024
Brand |
HRB 4323: ITEK - Service und Consulting GmbH, Paderborn, Technologiepark 8, 33100 Paderborn. Änderung zur Geschäftsanschrift: Technologiepark 14, 33100 Paderborn.
HRB 4323: ITEK - Service und Consulting GmbH, Paderborn, Technologiepark 8, 33100 Paderborn. Bestellt als Geschäftsführer: Kny, Frank, Paderborn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 4323: ITEK - Service und Consulting GmbH, Paderborn, Technologiepark 8, 33100 Paderborn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.11.2018 und der Gesellschafterversammlung der ITEK - Technologie GmbH vom 15.11.2018 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die ITEK - Technologie GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 13522) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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