HRB 211914: "ITEMA GmbH", Merseburg, Schulstraße 2, 06217 Merseburg/OT Blösien. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zahorszki, Petra, Merseburg OT Blösien, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Zahorszki, Frank, Merseburg OT Blösien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Zahorszki, Petra, Merseburg OT Blösien, * ‒.‒.‒‒.
HRB 211914: "ITEMA GmbH", Merseburg, Schulstraße 2, 06217 Merseburg/OT Blösien. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zahorszki, Frank, Merseburg OT Blösien, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Zahorszki, Petra, Merseburg OT Blösien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
"ITEMA GmbH", Geusa, Schulstraße 2, 06217 Merseburg/OT Blösien. Nach Gebietsreform von Amts wegen berichtigt, nun: Sitz: Merseburg. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Zahorszki, Frank, Merseburg OT Blösien, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die ITEMA Systems UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Merseburg (Amtsgericht Stendal HRB 10194) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.