HRB 30139: ITK Engineering AG, Kuhardt, Im Lerchenflug 27, 76773 Kuhardt. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 11.01.2017 mit Änderung vom 02.02.2017 im Wege des Formwechsels in die ITK Engineering GmbH mit Sitz in Kuhardt (Landau in der Pfalz HRB 32046) umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 30139: ITK Engineering AG, Kuhardt, Im Lerchenflug 27, 76773 Kuhardt. Bestellt als Vorstand: Bihr, Bernhard, Markgröningen, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Vertretungsregelung geändert, nun: Vorstandsvorsitzender: Englert, Michael, Kuhardt, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Landau in der Pfalz eingereicht.
HRB 30139: ITK Engineering AG, Kuhardt, Im Lerchenflug 27, 76773 Kuhardt. Allgemeine Vertretungsregelung (Eintragung lfd. Nr. 3 Sp. 4a) berichtigt: Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vertretungsbefugnis (Eintragung lfd. Nr. 3 Sp. 4b) von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Dr. Stahl, Helmuth, Herrsching, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Vertretungsbefugnis (Eintragung lfd. Nr. 4 Sp. 4b) von Amts wegen berichtigt: Vorstandsvorsitzender: Englert, Michael, Kuhardt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
ITK Engineering AG, Kuhardt (Im Lerchenflug 27, 76773 Kuhardt). Aktiengesellschaft. Geändert, nun: ITK Engineering AG. Geändert, nun: Die Erbringung von Ingenieurleistungen, Beratung und Schulung für die technische Softwareentwicklung, Simulation und Systemintegration mit Schwerpunkten in der Algorithmen- und Regelungsentwicklung, der modellbasierten Softwareentwicklung und der Embedded-/Echtzeit-Systementwicklung. Grundkapital: 198.750,00 EUR. Geändert, nun: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Englert, Michael, Kuhardt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Dr. Stahl, Helmuth, Herrsching, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Englert, Michael, Kuhardt, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2006 im Wege des Formwechsels in die ITK Engineering AG mit Sitz in Kuhardt (Amtsgericht Landau HR B 30139) umgewandelt. Die Satzung wurde geändert und insgesamt neu gefasst; insbesondere wurde § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und § 6 (Vorstand, Vertretung) geändert. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ITK-Engineering Ingenieurgesellschaft für technische Kybernetik mbH, Kuhardt (Im Lerchenflug 27, 76773 Kuhardt). Aktiengesellschaft. Geändert, nun: ITK Engineering AG. Geändert, nun: Die Erbringung von Ingenieurleistungen, Beratung und Schulung für die technische Softwareentwicklung, Simulation und Systemintegration mit Schwerpunkten in der Algorithmen- und Regelungsentwicklung, der modellbasierten Softwareentwicklung und der Embedded-/Echtzeit-Systementwicklung. Grundkapital: 198.750,00 EUR. Geändert, nun: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Englert, Stefan, Kuhardt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Dr. Stahl, Helmuth, Herrsching, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Englert, Michael, Kuhardt, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2006 im Wege des Formwechsels in die ITK Engineering AG mit Sitz in Kuhardt (Amtsgericht Landau HR B 30139)) umgewandelt. Die Satzung wurde geändert und insgesamt neu gefasst; insbesondere wurde § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und § 6 (Vorstand, Vertretung) geändert. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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