HRB 73370: ITW (Deutschland) GmbH, Düsseldorf, Fritz-Vomfelde-Straße 16, 40547 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Prinzenallee 5, 40549 Düsseldorf.
HRB 73370: ITW (Deutschland) GmbH, Düsseldorf, Fritz-Vomfelde-Straße 16, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.03.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.03.2018 mit der ITW Engineered Polymers GmbH mit Sitz in Kiel (AG Kiel, HRB 692 KI) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 73370: ITW (Deutschland) GmbH, Düsseldorf, Fritz-Vomfelde-Straße 16, 40547 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Stollenwerk, Christian, Köln-Anweiler, * ‒.‒.‒‒.
HRB 73370: ITW (Deutschland) GmbH, Düsseldorf, Fritz-Vomfelde-Straße 16, 40547 Düsseldorf. Prokura erloschen: Roth, Olaf, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Gonçalves Martins, Monique, Luxemburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 73370: ITW (Deutschland) GmbH, Düsseldorf, Fritz-Vomfelde-Straße 16, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der ITW IPG Holding GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 73309) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen