ITW (Europe) GmbH, Dinslaken, Magnusstr. 18, 46535 Dinslaken. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.07.2010 mit der ITW (Deutschland) GmbH mit Sitz in Dinslaken (Amtsgericht Duisburg, HR B 17676) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ITW (Europe) GmbH, Dinslaken, Magnusstr. 18, 46535 Dinslaken. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ITW (Deutschland) GmbH am 29.07.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ITW (Europe) GmbH, Dinslaken, Magnusstr. 18, 46535 Dinslaken. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.07.2010 mit der Premark FEG Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Dinslaken (Amtsgericht Duisburg, HR B 18883) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ITW (Europe) GmbH, Dinslaken, Magnusstr. 18, 46535 Dinslaken.Der mit der ITW Participations S.à.r.l., Luxemburg (Tribunal d'Arrondissement de et à Luxembourg, Registre de Commerce et des Sociétés, Section B Nr 85382) am 30.11.2007 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 30.11.2009 zum 30.11.2009 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
ITW (Europe) GmbH, Dinslaken, Magnusstr. 18, 46535 Dinslaken.Geschäftsanschrift: Magnusstr. 18, 46535 Dinslaken. Prokura erloschen: Plümer, Hans-Joachim, Iserlohn, * ‒.‒.‒‒.
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