HRB 7507: IVB Industrie - Verwertung, Baubetreuung GmbH, Rostock, Neubrandenburger Straße 2 A, 18055 Rostock. Nicht mehr Geschäftsführer: Brauer, Jürgen, Rostock, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Brauer, Ingo, Rostock, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
IVB Industrie - Verwertung, Baubetreuung GmbH, Rostock, Neubrandenburger Straße 2 A, 18055 Rostock. Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Umstellung des Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro, die Erhöhung von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 und eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: - die Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen einschließlich technischer Service - Verwertung von Industriegütern - Vermittlung von Arbeitskräften - Baubetreuung soweit die Genehmigung gemäß § 34c GewO nicht erforderlich ist - Abriss und Beräumung von Immobilien - Winterdienst - Sicherungsleistungen. 25.600,00 EUR.
Hanse-Passage Handels GmbH, Rostock, Neubrandenburger Straße 2 A, 18055 Rostock.Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: IVB Industrie - Verwertung, Baubetreuung GmbH. Geschäftsanschrift: Neubrandenburger Straße 2 A, 18055 Rostock. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2008 mit der IVB Industrie - Verwertung, Baubetreuung GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 3484) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.