IVF Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln (Aachener Str. 1053 - 1055, 50858 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hotel Vier Tore Neubrandenburg Grundstücksgesellschaft mbH am 20.12.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
IVF Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln (Aachener Str. 1053 - 1055, 50858 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Hotel Vier Tore Neubrandenburg Grundstücksgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 56719) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der entsprechenden Eintragung beim übernehmenden Rechtsträger. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.