HRB 712484: IVG GmbH, Waldshut-Tiengen, Klettgaustraße 21, 79761 Waldshut-Tiengen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer: Werne, Peter, Hohentengen am Hochrhein, * ‒.‒.‒‒; Werne, Klaus, Hohentengen am Hochrhein, * ‒.‒.‒‒; Werne, Georg, Hohentengen am Hochrhein, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Werne, Georg Hans, Hohentengen am Hochrhein, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 712484: IVG GmbH, Waldshut-Tiengen, Klettgaustraße 21, 79761 Waldshut-Tiengen. Nicht mehr Geschäftsführer: Werne, Julius, Hohentengen am Hochrhein, * ‒.‒.‒‒.
HRB 712484:IVG GmbH, Waldshut-Tiengen, Klettgaustraße 21, 79761 Waldshut-Tiengen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2014. Geschäftsanschrift: Klettgaustraße 21, 79761 Waldshut-Tiengen. Gegenstand: Vermittlung und Handel mit Immobilien gemäß 34 c GewO sowie Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. Stammkapital: 120.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Werne, Peter, Hohentengen am Hochrhein, * ‒.‒.‒‒; Werne, Klaus, Hohentengen am Hochrhein, * ‒.‒.‒‒; Werne, Georg, Hohentengen am Hochrhein, * ‒.‒.‒‒; Werne, Julius, Hohentengen am Hochrhein, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Werne Aktiengesellschaft", Waldshut-Tiengen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 621425), gemäß §§ 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.