Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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25.000,00
EUR |
|
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2021 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5
(Stammkapital/Share Capital) Absätze 1 und 2 und mit ihr die
Herabsetzung des Stammkapitals um 12.475.000,00 EUR auf
25.000,00 EUR beschlossen. |
a)
26.01.2023
Dr. Müller |
HRB 23511: IVG Immobilien GmbH, Bonn, Fritz-Schäffer-Str. 1, 53113 Bonn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.12.2021 Teile des Vermögens der IVG Investment GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 2018) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 23511: IVG Immobilien GmbH, Bonn, Fritz-Schäffer-Str. 1, 53113 Bonn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.12.2021 mit der IVG Caverns 0870 Holding GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 21029) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 23511: IVG Immobilien GmbH, Bonn, Fritz-Schäffer-Str. 1, 53113 Bonn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2020 sowie der Gesellschafterversammlung der AM Services GmbH vom 16.12.2020 Teile ihres Vermögens (Verbindlichkeiten gegenüber ehemaligen Arbeitnehmern bzw. deren Hinterbliebenen sowie einen Barbetrag) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die AM Services GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 91664) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 23511: IVG Immobilien GmbH, Bonn, Fritz-Schäffer-Str. 1, 53113 Bonn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 15.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.11.2020 mit der IVG Polar Oy mit Sitz in Helsinki/Finnland (Patentti-ja Rekisterihallitus, 0112832-1) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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