HRB 729132: IVG Vertriebs-Aktiengesellschaft, Leutkirch im Allgäu, Wangener Straße 10, 88299 Leutkirch im Allgäu. Nicht mehr Vorstand: Geser, Karl Josef, Leutkirch im Allgäu, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Schwärzler, Josef, Leutkirch im Allgäu, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
IVG Vertriebs-Aktiengesellschaft, Leutkirch im Allgäu, Wangener Straße 10, 88299 Leutkirch im Allgäu. Aktiengesellschaft. Satzung vom 23.01.2013. Geschäftsanschrift: Wangener Straße 10, 88299 Leutkirch im Allgäu. Gegenstand: die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Immobiliengeschäfte aller Art, Versicherungen aller Art, Bausparverträgen, Darlehen, Vermögensanlagen aller Art, soweit nicht erlaubnispflichtig, Anteilscheine einer Kapitalanlagegesellschaft, ausländische Investmentanteile, sonstige öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, öffentlich angebotene Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Geser, Karl Josef, Leutkirch im Allgäu, * ‒.‒.‒‒; Städele, Harald, Leutkirch im Allgäu, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AFC Allgäuer Finanz-Dienstleistungs-Center GmbH", Leutkirch im Allgäu (Amtsgericht Ulm HRB 610594) gemäß § 190 ff. UmwG. Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 25.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital I). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.