GnR 200001: IVOC Qualitätsverbund Augenheilkunde eG, Stadthagen, Brunnenstr. 12, 31655 Stadthagen. Die Generalversammlung vom 17.06.2020 hat eine Änderung des Statuts in § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens) beschlossen.
IVOC Qualitätsverbund Augenheilkunde eG, Stadthagen, Brunnenstr. 12, 31655 Stadthagen.eingetragene Genossenschaft. Statut vom 11.03.2009. Geschäftsanschrift: Brunnenstr. 12, 31655 Stadthagen. 1. Zweck der Genossenschaft ist die Sicherung der freiberuflichen Position und der wirtschaftlichen Existenz der niedergelassenen Ärzte. 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Mitglieder zur Erbringung medizinischer und/oder pflegerischer Dienstleistungen, insbesondere die Beratung und Vertretung der Mitglieder in allen Angelegenheiten, die geeignet sind, deren Berufsausübung zu fördern, z.B. a) Erprobung, Einführung und Durchführung von Abrechnungsverfahren; b) Entwicklung und Umsetzung von Versorgungsmodellen für die gesetzliche und private Krankenversicherung; c) Schaffung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Übernahme medizinischer Versorgungsaufträge; d) Kooperationen mit Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen; e) Kooperation mit Management-Gesellschaften im Gesundheitssystem, speziell mit der IVOC GmbH; f) Organisation der Einführung von Qualitätsmanagementsystemen; g) Qualitätssicherung und Benchmarking bei medizinischen Versorgungsleistungen; h) Gründung und Unterstützung von Versorgungszentren und -standorten; i) Erstellung und Einführung von Leitlinien und Schaffung eines Codex; j) Erstellung gemeinsamer Marketing-Programme; k) Schaffung von Patienten-Informationssystemen; l) Durchführung von Patientenseminaren; m) Unterstützung der Selbsthilfegruppen in der Gesundheitsversorgung; n) Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen; o) Aufbau und Betreuung einer IT-Infrastruktur; p) Organisation und Betrieb eines Internetauftritts; 3. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstand: Dr. Heuberger, Christian, Wolfsburg, * ‒.‒.‒‒; Dr. med. Knoche, Michael, Hespe, * ‒.‒.‒‒.