Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Prester, Anna-Maria, Wörthsee, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
16.10.2023
Weißmann |
HRB 145404: IVS Gilching GmbH, Wörthsee, Landkreis Starnberg, Kiebitzstraße 2, 82237 Wörthsee. Einzelprokura: Elgner, Theresa, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 145404: IVS Gilching GmbH, Gilching, Landkreis Starnberg, Sonnenstr. 11, 82205 Gilching. Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2018 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Wörthsee, Landkreis Starnberg. Geschäftsanschrift: Kiebitzstraße 2, 82237 Wörthsee.
HRB 145404: IVS Gilching GmbH, Gilching, Landkreis Starnberg, Sonnenstr. 11, 82205 Gilching. Bestellt: Geschäftsführer: Prester, Curt Christian, Wörthsee, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Oberhofer, Andreas, Ettlingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 145404: IVS Gilching GmbH, Gilching, Landkreis Starnberg, Sonnenstr. 11, 82205 Gilching. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 12.05.2010 mit der Wohnungsgenossenschaft Fünf-Seen-Land eG mit dem Sitz in Gilching (Amtsgericht München GnR 1680) ist durch Kündigung zum 02.08.2018 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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