HRA 9962: IWK Management B.V. & Co. Geesthacht KG, Essen, Alfredstraße 239 - 241, 45133 Essen. Die Gesellschaft ist aufgelöst und beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 9962: IWK Management B.V. & Co. Geesthacht KG, Essen, Rüttenscheider Straße 120, 45131 Essen. Nach Änderung nunmehr Geschäftsanschrift: Alfredstraße 239 - 241, 45133 Essen.
IWK Management B.V. & Co. Geesthacht KG, Essen, Rüttenscheider Straße 120, 45131 Essen. (Der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Grundbesitz (inklusive der Umwidmung), insbesondere von Immobilien in Geesthacht, sowie Beteiligungen an anderen Gesellschaften der Immobilienbranche, die Bebauung von Grundstücken mit gewerblichen Immobilien und die Vermietung von Immobilien. Erlaubnispflichtige Geschäfte, insbesondere solche im Sinne des § 34 c GewO, sind ausgeschlossen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rüttenscheider Straße 120, 45131 Essen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: IWK Management B.V., Amstelveen/Niederlande (Kamer van Koophandel Amsterdam KvK-Nr. 51688484), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Projektentwicklungsgesellschaft Unterelbe mbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 23506) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.02.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.