IWKA-PT Engineering GmbH, Eislingen (c/o IWKA Aktiengesellschaft Abteilung ZJR Postfach 34 09, 76020 Karlsruhe). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 20.02.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
IWKA-PT Engineering GmbH, Eislingen (c/o IWKA Aktiengesellschaft Abteilung ZJR Postfach 34 09, 76020 Karlsruhe). Nicht mehr Geschäftsführer: Grob, Markus; Mayr, Günther. . Bestellt als Geschäftsführer: Knörzer, Manfred, Offenburg, * ‒.‒.‒‒; Plagens, Peter, Waldbronn, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.11.2006 und 18.12.2006 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "IWKA Produktionstechnik GmbH", Eislingen (Amtsgericht Ulm HRB 532928) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.