Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Bestellt als
Vorstand:
König, Christian Franz, Neu-Ulm, * ‒.‒.‒‒ |
Prokura erloschen:
König, Christian Franz, Neu-Ulm, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.01.2023
Hoof |
HRB 742865: IWL AG, Ulm, Hörvelsinger Weg 62, 89081 Ulm. Änderung der Geschäftsanschrift: Hörvelsinger Weg 62/1, 89081 Ulm.
HRB 742865: IWL-Consulting AG, Ulm, Hörvelsinger Weg 62, 89081 Ulm. Die Hauptversammlung vom 15.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: IWL AG.
HRB 742865: IWL-Consulting AG, Ulm, Hörvelsinger Weg 62, 89081 Ulm. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: König, Christian, Neu-Ulm, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Hergöth, Renate, Ulm, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit Einzelprokura: Gregarek, Dietmar, Poing, * ‒.‒.‒‒; Muhsal, Michael, Ulm, * ‒.‒.‒‒; Wecken, Curd, München, * ‒.‒.‒‒.
HRB 742865: IWL-Consulting AG, Ulm, Hörvelsinger Weg 62, 89081 Ulm. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2021 die Aktiengesellschaft "IWL AG", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 4626) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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