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a)
IWN - Institut für Wettbewerbs- und
Nachhaltigkeitsforschung gGmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
An der Alster 63, c/o Lademann &
Associates GmbH, 20099 Hamburg
c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Wissenschaft und Forschung,
insbesondere die wissenschaftliche
Erforschung der Auswirkungen kompetitiver
ökonomischer Systeme und Institutionen
auf die gesellschaftliche Wohlfahrt im
nationalen und internationalen Kontext
unter Berücksichtigung ökonomischer,
sozialer und umweltseitiger Nachhaltigkeit.
3. Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch:
a) Durchführung wissenschaftlicher
Forschungsvorhaben und Veranstaltungen
sowie Vorträge zu Wettbewerbs- und
Nachhaltigkeitsfragen in den unter § 2 Nr. 2
genannten Dimensionen;
b) der Öffentlichkeit zugängliche
Veröffentlichungen der
Forschungsergebnisse.
4. Die Gesellschaft ist befugt,
a) Forschungsaufträge oder Zuwendungen
von öffentlichen oder privaten
Unternehmen, Behörden oder
Organisationen der Wirtschaft
anzunehmen, wenn sie dem Zweck der
Gesellschaft i. S. v. § 2 Nr. 2 entsprechen;
b) Forschungsaufträge im Sinne von § 2 Nr.
2 zu vergeben, die aus öffentlichen oder
privaten Zuwendungen oder durch
Sponsoren finanziert werden.
5. Die Gesellschaft ist auch berechtigt,
Abschlussarbeiten an Universitäten und
Hochschulen zu betreuen, wenn diese die
unter § 2 Nr. 2 und 3 genannten
Nachhaltigkeitsdimensionen erfüllen.
a) Ein mit Mehrheit gefasster
Gesellschafterbeschluss berechtigt die
Gesellschaft auch, solche Abschlussarbeit
durch Preisgelder Zuschüsse oder
Stipendien zu fördern.
b) Die Vergabekriterien und jede Form
einer finanziellen Förderung ist in der
Geschäftsordnung zu regeln. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Der alleinige Geschäftsführer ist befugt, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Prof. Dr. Lademann, Rainer Paul, Hamburg,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.06.2023 |
a)
14.07.2023
Kob
b)
Fall 1 |