HRB 142234 B: IXKO Bau- und Gerüstbau GmbH, Berlin, Lange Enden 29, 13437 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 142234 B: IXKO Bau- und Gerüstbau GmbH, Berlin, Lange Enden 29, 13437 Berlin. Die Eintragung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Stattler, Heinz; ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 142234 B: IXKO Bau- und Gerüstbau GmbH, Berlin, Lange Enden 29, 13437 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es ist beabsichtigt, die Eintragung des Geschäftsführers und der Gesellschaft wegen Mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs beträgt zwei Wochen.
IXKO Bau- und Gerüstbau GmbH, Berlin, Lange Enden 29, 13437 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Herrmann, Frank.
IXKO Bau- und Gerüstbau GmbH, Berlin, Lange Enden 29, 13437 Berlin. Firma: IXKO Bau- und Gerüstbau GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Lange Enden 29, 13437 Berlin Gegenstand: Baunebengewerbe, Gerüstbau, Handel mit Fertigbauteilen, Generalübernahmen von Bauprojekten Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Herrmann, Frank, * ‒.‒.‒‒, Arnsberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Stattler, Heinz, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.05.2012.