HRB 117824: Iconic Funds BNB ETN GmbH, Frankfurt am Main, Omniturm, Große Gallusstraße 16-18, 60312 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Iconic Funds ALT ETN GmbH. Verwaltung des eigenen Vermögens. Die Gesellschaft hält Vermögensgegenstände zum eigenen Zweck, bewertet diese Vermögensgegenstände und verwaltet sie. Darüber hinaus beinhaltet dies auch alle damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft erbringt keine Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1a KWG oder tätigt andere erlaubnispflichtige Geschäfte. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Iconic Funds LEO ETN GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 117822) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Iconic Funds EOS ETN GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 117821) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Iconic Funds XRP ETN GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 117828) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH