7 |
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Grundkapital
nun:
73.076,00
EUR |
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a)
Der Aufsichtsrat hat am 06.12.2024 die Änderung der Satzung
in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 6
(Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2023 / I) ist das Grundkapital um
7.681,00 EUR auf 73.076,00 EUR erhöht.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
b)
Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands,
das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 28.271,00 EUR
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023 / I), beträgt nach
teilweiser Ausschöpfung noch 11.738,00 EUR. |
a)
05.02.2025
Gottschaldt |
6 |
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a)
Die Hauptversammlung vom 27.09.2024 hat die Änderung der
Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und §
6 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Auf die bei Gericht
eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
b)
Der zwischen der Gesellschaft und der "MBG Mittelständische
Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg Gesellschaft mit
beschränkter Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB
4409) am 19./22.07.2021 abgeschlossene
Teilgewinnabführungsvertrag wurde durch den 1. Nachtrag
vom 09.10.2024 geändert. Die Hauptversammlung hat der
Änderung am 27.09.2024 zugestimmt. Auf die bei Gericht
eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. |
a)
18.11.2024
Wendling |
5 |
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Grundkapital
nun:
65.395,00
EUR |
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a)
Der Aufsichtsrat hat am 07.03.2024 die Änderung der
Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und §
6 (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2023/I) ist das Grundkapital um
1.141,00 EUR auf 65.395,00 EUR erhöht. Die
Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
b)
Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands,
das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 28.271,00 EUR
zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2023/I) beträgt nach
teilweiser Ausschöpfung noch 19.419,00 EUR. |
a)
08.04.2024
Wendling |
4 |
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Grundkapital
nun:
64.254,00
EUR |
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a)
Der Aufsichtsrat hat am 21.11.2023 die Änderung der
Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und §
6 (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2023/I) ist das Grundkapital um
5.376,00 EUR auf 64.254,00 EUR erhöht. Die
Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
b)
Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands,
das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 28.271,00 EUR
zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2023/I) beträgt nach
teilweiser Ausschöpfung noch 20.560,00 EUR. |
a)
19.12.2023
Wendling |
3 |
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Grundkapital
nun:
58.878,00
EUR |
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a)
Der Aufsichtsrat hat am 17.10.2023 die Änderung der
Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und §
6 (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung
(Genehmigtes Kapital 2023/I) ist das Grundkapital um
1.112,00 EUR auf 58.878,00 EUR erhöht. Die
Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
b)
Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands,
das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 28.271,00 EUR
zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2023/I) beträgt nach
teilweiser Ausschöpfung noch 25.936,00 EUR.
Berichtigung von Amts wegen (Datumsangabe) zu Eintragung
lfd. Nr. 1 in Spalte 6:
Mit einer Vielzahl von Darlehensgebern (Sammelbezeichnung:
Companisto) wurden im Zeitraum vom 16.01.2018 bis
30.05.2018 Teilgewinnabführungsverträge
(Beteiligungsverträge in Form patriarischer
Nachrangdarlehen) abgeschlossen, dem die
Hauptversammlung am 21.06.2023 fürsorglich nochmals
zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden
wird Bezug genommen. |
a)
25.10.2023
Wendling |