Ideal Standard Beteiligungs-GmbH, Bonn (Euskirchener Straße 80, 53121 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.07.2008 mit der Ideal Standard Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 8152) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam, nachdem sie am 30.07.2008 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden ist.. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
53121 Bonn
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Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: GmbH