Igefa Fachgroßhandlung für Artikel der Sauberkeit und Hygiene GmbH, Dresden (Stuttgarter Straße 7, 01189 Dresden). Die Verschmelzung wurde am 13.07.2007 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Igefa Fachgroßhandlung für Artikel der Sauberkeit und Hygiene GmbH, Dresden (Stuttgarter Straße 7, 01189 Dresden). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der AWG Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 104849) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.