Ihr Bauland GmbH & Co. KG, Mylau, c/o Ing.Büro Willi Schäfer, An der Herskaul 3, 53424 Remagen. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Ihr Bauland GmbH & Co. KG, Mylau, Göltzschtal 17, 08499 Mylau.Änderung zur Geschäftsanschrift: c/o Ing.Büro Willi Schäfer, An der Herskaul 3, 53424 Remagen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Bestellt als Liquidator: Lubberich, Harald Franz Josef, Burgbrohl-Buchholz, * ‒.‒.‒‒; Schäfer, Willi, Remagen, * ‒.‒.‒‒; Dr. Zettelmeyer, Bernd, Rheinbreitbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ihr Bauland GmbH & Co. KG, Andernach (Willy-Brandt-Allee 1, 56626 Andernach). Der Sitz ist nach 08499 Mylau (jetzt Amtsgericht Chemnitz HRA 6404) verlegt.
Ihr Bauland GmbH & Co. KG, Mylau, (Götzschtal 17, 08499 Mylau).Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Ihr Bauland Verwaltungs GmbH, Andernach (Amtsgericht Koblenz, HRB 20534). Der Sitz ist von Andernach (bisher Amtsgericht Koblenz, HRA 20262) nach Mylau verlegt.
Ihr Bauland GmbH & Co. KG, Andernach (Willy-Brandt-Allee 1, 56626 Andernach, Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb von Grundbesitz, dessen Projektierung und Veräußerung, insbesondere in der Gemarkung Mülheim-Kärlich.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Ihr Bauland Verwaltungs GmbH, Andernach (Koblenz HRB 20534). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Ihr Bauland GmbH Mülheim-Kärlich, Andernach (AG Koblenz HRB 14986) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.