HRB 10069: Ikano Bank GmbH, Wiesbaden, Otto-von-Guericke-Ring 15, 65205 Wiesbaden. Die grenzüberschreitende Verschmelzung mit der übernehmenden Ikano Bank AB (publ) mit Sitz in Kronobergs län, Älmhult, kommun/Schweden (Bolagsverket SE-85181 Sundsvall, Sweden, Registered office: Älmhult, Registrätion number: 516406-0922) ist am 03.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10069: Ikano Bank GmbH, Wiesbaden, Otto-von-Guericke-Ring 15, 65205 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 15.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Ikano Bank AB (publ) mit Sitz in Kronobergs län, Älmhult, kommun/Schweden (Zentrale schwedische Gesellschaftsregister (Bolagsverket) unter der Organisationsnummer 516406-0922) verschmolzen. Die Voraussetzungen für die Verschmelzung nach deutschem Recht sind erfüllt. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10069:Ikano Bank GmbH, Wiesbaden, Otto-von-Guericke-Ring 15, 65205 Wiesbaden.Dem Registergericht ist ein Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante (grenzüberschreitende) Verschmelzung der Ikano Bank GmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Wiesbaden, Geschäftsanschrift Otto-von-Guericke-Ring 15, 65205 Wiesbaden, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 10069 als übertragende Gesellschaft mit der Ikano Bank AB (publ), einer Aktiengesellschaft nach schwedischem Recht mit Sitz in Kronobergs län, Älmhut kommun, Schweden, Geschäftsanschrift Scheelevägen 15, 22370 Lund (Schweden), eingetragen im schwedischen Handelsregister (Bolagsverket) unter Registernummer 516406-0922, als übernehmende Gesellschaft eingereicht worden. Wegen des weiteren Inhaltes des Entwurfes wird auf die zum Register eingereichten Unterlagen Bezug genommen.Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft (Ikano Bank GmbH) ist nach § 122 j UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekann gemacht worden ist, ihren Anspruch beim übertragenden Rechtsträger (Ikano Bank GmbH) nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Der Anspruch ist in der Anmeldung substantiiert und schlüssig nach den Regeln des Zivilprozesses darzulegen. Das Begehren muss dabei hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Bloße Anfragen sind keine Anmeldungen. Der Rechtsgrund der Forderung, d. h. der der Forderung zugrundeliegende Sachverhalt, muss in der Anmeldung angegeben werden. Nach § 122 j Absatz 1 UmwG hat die Anmeldung schriftlich zu erfolgen. Eine Anmeldung durch Telefax oder per E-Mail reicht nicht aus. Fällige Forderungen sind beispielsweise nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Die Ikano Bank GmbH wird vollständig mit allen Aktiva und Passiva auf die Ikano Bank AB (publ) verschmolzen werden. Etwaige Gläubigerrechte sind ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung allein gegen die Ikano Bank AB (publ) geltend zu machen. Denjenigen Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft (Inkano Bank AB (publ)), die dies verlangen, muss nach den Bestimmungen des Landes Schweden mindestens eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften zusätzlich Sicherheit leisten oder diese Erfüllung anderweitig garantieren, wenn nicht der oder die Ansprüche ausreichend gesichert ist bzw. sind oder wenn die finanziellenVerhältnisse der übernehmenden Gesellschaft (Ikano Bank AB (publ)) nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit für die Befriedigung der Ansprüche geben als zuvor die finanziellen Verhältnisse bei der Gesellschaft. Grundsätzlich kann jeder Gläubiger der übernehmende Ikano Bank AB (publ), der Sicherheitsleistung begehrt, innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften die Einreichung des Verschmelzungsplans bei Gericht mitgeteilt haben, der Verschmelzung durch eine Eingabe beim zuständigen Gericht in Schweden, widersprechen. Die Eingabe, mit der der Gläubiger der Verschmelzung widerspricht, ist begründet, wenn dem Gläubiger keine Sicherheit geleistet und die Befriedigung seiner Forderung auch nicht in anderer Weise garantiert wird, obwohl er hierauf einen Anspruch hat. Vor seiner Entscheidung über die der Verschmelzung widersprechenden Eingabe eines Gläubigers kann das Gericht den beteiligten Rechtsträgern die Möglichkeit einräumen, dem Gläubiger innerhalb einer vom Gericht zu setzenden Frist in einer vom Gericht zu bestimmenden Weise Sicherheit zu leisten. Sofern der Widerspruch rechtzeitig eingelegt wurde, darf die Verschmelzung nur nach Rücknahme des Widerspruchs oder nach vollstreckbarer Aufhebung des Widerspruchs vollzogen werden. Rechte der Minderheitsgesellschafter: Da weder am übertragenden noch am übernehmenden Rechtsträger Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, finden die deutschen Schutzvorschriften des § 122 h UmwG in Verbindung mit §§ 14, 15 UmwG (Verbesserung des Umtauschverhältnisses) keine Anwendung. Dies gilt auch für die Regelung des § 122 i UmwG in Verbindung mit § 29 UmwG (Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan). Gleiches gilt auch für die schwedische Schutzvorschrift, die im Falle vorhandener Minderheitengesellschafter die Barabfindung widersprechender Gesellschafter regeln würde. Anschriften zur Einholung von Auskünften im Sinne des § 122 d Satz 2 Nummer 4 UmwG: Vollständige Auskünfte betreffend die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei der Ikano Bank GmbH, Otto-von-Guericke-Ring 15, 65205 Wiesbaden, Deutschland oder Ikano Bank AB (publ), Scheelevägen 15, 22370 Lund, Schweden.
HRB 10069:Ikano Bank GmbH, Wiesbaden, Otto-von-Guericke-Ring 15, 65205 Wiesbaden.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Emsermann, Bianca Nadine, Stadecken-Elsheim, * ‒.‒.‒‒; Offenhäuser, Nils, Ludwigshafen, * ‒.‒.‒‒; Wilhelms, Diana, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Höveler, Christian, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10069:Ikano Bank GmbH, Wiesbaden, Otto-von-Guericke-Ring 15, 65205 Wiesbaden.Nicht mehr Geschäftsführer: Diplom-Mathematiker Genz, Robert Erich Günter, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Siebert, Philipp Werner, Koblenz, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Siebert, Philipp Werner, Koblenz, * ‒.‒.‒‒.
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