Ilm-Autohaus-Hipp GmbH, Pfaffenhofen a.d. Ilm (Anton-Schran-Str. 2, 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm).Die Verschmelzung mit der Autohaus Michael Stiglmayr GmbH mit dem Sitz in Pfaffenhofen a. d. Ilm wurde am 27.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen ( siehe Amtsgericht Ingolstadt HRB 163423)
Ilm-Autohaus-Hipp GmbH, Pfaffenhofen a.d. Ilm (Anton-Schran-Str. 2, 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm).Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2005 sowie der Beschlüsse der Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Autohaus Michael Stiglmayer GmbH mit dem Sitz in Pfaffenhofen a. d. Ilm (Amtsgericht Ingolstadt HRB 163423) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.