HRA 10260: Immo Plus OHG, Neunkirchen, Zum Schotterwerk 1, 66538 Neunkirchen. Die Liquidation ist beendet; die Firma ist erloschen.
HRA 10260: Immo Plus OHG, Neunkirchen, Zum Schotterwerk 1, 66538 Neunkirchen. Gemäß Artikel 65 Satz 3 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Zum Schotterwerk 1, 66538 Neunkirchen. Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. Geändert, nun: persönlich haftender Gesellschafter und Liquidator: Schwarz, Eva, Ottweiler, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Immo Plus OHG, Neunkirchen (Zum Schotterwerk 1, 66538 Neunkirchen, a) Der Handel mit Grundstücken einschließlich deren Vermietung und Verpachtung, b) die Vermittlung von Vertragsabschlüssen über Grundstücke, c) die Durchführung von Grundstückserschließungsmaßnahmen und von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung, d) die Haus- und Mietverwaltung und e) die Erbringung von Abrechnungsdienstleistungen im Baugewerbe.). Offene Handelsgesellschaft. Jeder Gesellschaft ist berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten, sofern er nicht durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen ist. Persönlich haftender Gesellschafter: Schwarz, Eva, Ottweiler, * ‒.‒.‒‒, alleinvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: Leusch, Thomas, Schiffweiler, * ‒.‒.‒‒; Leusch, Reiner, Schiffweiler, * ‒.‒.‒‒, jeweils von der Vertretung ausgeschlossen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Immo Plus GmbH, Neunkirchen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 92183) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.08.2007. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.