Immo Rent Immobilien e. K., Saaldorf-Surheim, Helfau 12, 83416 Saaldorf-Surheim. Die Firma ist erloschen.
Immo Rent Immobilien GmbH & Co. KG, Saaldorf-Surheim, Helfau 12, 83416 Saaldorf-Surheim. Rechtsform geändert, nun: Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Firma geändert, nun: Immo Rent Immobilien e. K. Geschäftsanschrift: Helfau 12, 83416 Saaldorf-Surheim. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Lieselotte Schröter GmbH, Saaldorf-Surheim (AG Traunstein HRB 18016).Die Gesellschaft ist aufgelöst. Neuer Inhaber: Götzl-Seefelder, Klaus, Landshut, * ‒.‒.‒‒.
Immo Rent Immobilien GmbH & Co. KG, Saaldorf-Surheim, (Helfau 12, 83416 Saaldorf-Surheim).Persönlich haftender Gesellschafter: Lieselotte Schröter GmbH, Saaldorf-Surheim (AG Traunstein HRB 18016), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Immo Rent Immobilien GmbH & Co. KG, Freilassing (Helfau 12, 83416 Saaldorf-Surheim). Sitz verlegt, nun: Saaldorf-Surheim.
Immo Rent Immobilien GmbH & Co. KG, Freilassing (Münchener Straße 69, 83395 Freilassing, Gegenstand: An- und Verkauf von Immobilien sowie deren Vermietung und Verpachtung). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Lieselotte Schröter GmbH, Schwieberdingen (AG Stuttgart HRB 201902), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Immo Rent Immobilien GmbH mit dem Sitz in Freilassing (Amtsgericht Traunstein HRB 17368). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.