Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Paradiesweg 3, 48480 Schapen |
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b)
Geändert, nun:
Geschäftsführer:
Schniedergers, Ewald, Schapen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
26.10.2022
Lang |
Immo-Wohnbau Schniedergers Gesellschaft m.b.H., Schapen, (Raiffeisenstr. 8, 48480 Schapen).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2008 - mit Ergänzungen vom 03.07.2008 und 01.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.05.2008 und 01.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der Immo-Wohnbau II (zwei) GmbH & Co. KG mit Sitz in Schapen (Amtsgericht Osnabrück HRA 100636) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Immo-Wohnbau Schniedergers Gesellschaft m.b.H., Schapen (Raiffeisenstr. 8, 48480 Schapen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2008 - mit Ergänzung vom 03.07.2008 - sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.05.2008 mit der Immo-Wohnbau II (zwei) Verwaltungs GmbH mit Sitz in Schapen (Amtsgericht Osnabrück HRB 101117) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Immo-Wohnbau Schniedergers Gesellschaft m.b.H., Schapen (Raiffeisenstr. 8, 48480 Schapen). 1.) Die Gesellschafterversammlung hat am 14.05.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 25,41 auf EUR 25.590,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern. 2.) Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Immo-Wohnbau II (zwei) GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Schapen (Amtsgericht Osnabrück HRA 100636) und Immo-Wohnbau II (zwei) Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Schapen (Amtsgericht Osnabrück HRB 101117) beschlossen. 28.590,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.