Immobilien Consulting Dipl.-Kfm. Schnitzlbaumer GmbH, Glonn, Landkreis Ebersberg (Wolfgang-Wagner-Str. 9d, 85625 Glonn). Die Verschmelzung auf die Jürgen Landthaler GmbH Bau-Consulting + Projektmanagement wurde am 27.06.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 87699).
Immobilien Consulting Dipl.-Kfm. Schnitzlbaumer GmbH, Glonn, Landkreis Ebersberg (Wolfgang-Wagner-Str. 9d, 85625 Glonn). Die GHV Glonner Hausverwaltungs-Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Glonn (Amtsgericht München HRB 90281) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Immobilien Consulting Dipl.-Kfm. Schnitzlbaumer GmbH, Glonn, Landkreis Ebersberg (Wolfgang-Wagner-Str. 9d, 85625 Glonn). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Jürgen Landthaler GmbH Bau-Consulting + Projektmanagement mit dem Sitz in Glonn (Amtsgericht München HRB 87699) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.