HRA 727802: Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG Heilbronn, Heilbronn, Ferdinand-Braun-Straße 3, 74074 Heilbronn. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 29.11.2018 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 727802: Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG Heilbronn, Heilbronn, Ferdinand-Braun-Straße 3, 74074 Heilbronn. Eintragung lfd. Nr. 5 von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.06.2018 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG", Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn HRA 5206) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Die Bekanntmachung bzgl. der Eintragung vom 06.08.2018 wird zurückgenommen.
HRA 727802: Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG Heilbronn, Heilbronn, Ferdinand-Braun-Straße 3, 74074 Heilbronn. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.06.2018 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Immobilien Service Deutschland Management GmbH", Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn HRB 8990) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 727802: Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG Heilbronn, Heilbronn, Ferdinand-Braun-Straße 3, 74074 Heilbronn. Die Eintragung laufende Nummer 3 bzgl. Verschmelzung mit der "Immobilien Service Deutschland Management GmbH" wird gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRA 727802: Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG Heilbronn, Heilbronn, Ferdinand-Braun-Straße 3, 74074 Heilbronn. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.06.2018 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Immobilien Service Deutschland Management GmbH", Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn HRB 8990) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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