HRA 21222: Immobilien Streffing GmbH & Co. KG, Neuwied, Marktstraße 75, 56564 Neuwied. Aufgehoben: Zweigniederlassung Andernach 56626 Andernach, Geschäftsanschrift: Auf`m Hügelchen 7, 56626 Andernach.
HRA 21222: Immobilien Streffing GmbH & Co. KG, Neuwied, Marktstraße 75, 56564 Neuwied. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Koblenz, 56068 Koblenz, Geschäftsanschrift: Rizzastraße 51, 56068 Koblenz.
HRA 21222: Immobilien Streffing GmbH & Co. KG, Neuwied, Marktstraße 75, 56564 Neuwied. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Andernach, 56626 Andernach, Geschäftsanschrift: Auf`m Hügelchen 7, 56626 Andernach.
HRA 21222:Immobilien Streffing GmbH & Co. KG, Neuwied, Andernacher Straße 70, 56564 Neuwied.Änderung der Geschäftsanschrift: Marktstraße 75, 56564 Neuwied.
Immobilien Streffing GmbH & Co. KG, Neuwied, Andernacher Straße 70, 56564 Neuwied. Einzelprokura: Streffing, Daniel, Neuwied, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.07.2013 mit Nachtrag vom 05.09.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 26.07.2013 das Unternehmen als Ganzes des von der Einzelkauffrau Streffling, Petra, Neuwied * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Immobilienverwaltung Petra Streffling e.Kfr. in Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRA 21401) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.07.2013 mit Nachtrag vom 05.09.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 26.07.2013 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Streffling, Martin, Neuwied, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Martin Streffling Immobilien e.K. in Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRA 21402) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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