HRB 13370: Immobilien und Capital Consult GmbH, Leipzig, Hartzstraße 4, 04129 Leipzig. Die Verschmelzung wurde am 11.12.2020 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 13370: Immobilien und Capital Consult GmbH, Leipzig, Hartzstraße 4, 04129 Leipzig. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Dr. Pestel Risiko- und Versicherungsmanagement GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 20652) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 13370: Immobilien und Capital Consult GmbH, Leipzig, Stallbaumstraße 12, 04155 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Hartzstraße 4, 04129 Leipzig.
Immobilien und Capital Consult GmbH, Leipzig (Stallbaumstr. 12, 04155 Leipzig). Die Gesellschafterversammlung vom 01.11.2007 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: genehmigungsfreie Handelsvertreter- und Dienstleistungstätigkeiten und Beratung, sowie die Vermittlung von Immobilien, Grundstücken und Immobilienanteile (Fonds) als auch von in- und ausländischen Investmentfonds. Ferner erbringt das Unternehmen die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländische Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist das Unternehmen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen, Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 Investmentgesetz (sog. Single-Hedgefonds) werden von dem Unternehmen nicht vermittelt.