HRB 30572: Immobilienentwicklungsgesellschaft MB AG, Voerde, Hühnerfeld 6, 46562 Voerde. Rechtsform von Amts wegen berichtigend eingetragen: Aktiengesellschaft. Nach Berichtigung von Amts wegen zur Vertretungsbefugnis weiterhin Vorstand: Gierse, Manuel, Voerde, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 30572: Immobilienentwicklungsgesellschaft MB AG, Voerde, Hühnerfeld 6, 46562 Voerde. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Satzung vom 10.07.2017. Geschäftsanschrift: Hühnerfeld 6, 46562 Voerde. der Ankauf, die Entwicklung, die Vermietung und der Verkauf von Immobilien und Grundstücken sowie die Haltung und die Verwaltung von Immobilien, Grundstücken und Gesellschaftsanteilen. 475.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Vorstandsmitglieder. Ist nur ein Vorstandsmitglied berufen, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Gierse, Manuel, Voerde, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Immobilienentwicklungsgesellschaft MB GmbH, Voerde (HRB 28890) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.07.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.